Umzug

Auswandern nach Mallorca: die richtige Reihenfolge

Auswandern nach Mallorca Schritt für Schritt: erst der Job, dann die Wohnung, dann Abmeldung, Registrierung, Sozialversicherung und Gesundheitskarte.

Vokaro-Redaktion · Zuletzt geprüft am

Die meisten Umzüge nach Mallorca scheitern nicht an der Insel, sondern an der Reihenfolge. Wer im Juli ohne Stelle ankommt, sucht gleichzeitig Arbeit und Wohnung, und beides ist im Sommer knapp. Wer dagegen mit einem Arbeitsvertrag kommt, hat für fast jeden weiteren Schritt schon den wichtigsten Nachweis in der Hand.

Dieser Artikel ist die Abfolge. Jeder Schritt hat einen eigenen Ratgeberartikel mit allen Details und amtlichen Quellen – die Verweise stehen am Ende.

1. Zuerst die Stelle

Die Stelle kommt vor der Wohnung, weil fast alles andere an ihr hängt. Vermieter fragen nach einem Arbeitsvertrag. Für die Registrierung als EU-Bürger bei der spanischen Polizei ist eine Beschäftigung einer der vorgesehenen Nachweise. Und die Anmeldung zur Sozialversicherung, über die du krankenversichert bist, macht der Arbeitgeber.

Auf Mallorca entscheidet dabei der Rhythmus der Saison. Viele Betriebe stellen im Frühjahr ein, die Suche nach Saisonpersonal beginnt oft schon im Februar. Wer dauerhaft bleiben will, sollte gezielt nach ganzjährigen Stellen suchen – eine Saisonstelle endet im Herbst, die Miete nicht.

2. Dann die Wohnung

Wohnraum ist auf Mallorca in der Saison knapper als Arbeit. Rechne damit, dass die Suche länger dauert als in Deutschland, und dass Vermieter Arbeitsvertrag, Gehaltsnachweise und eine Kaution verlangen. Für die Anmeldung im Rathaus brauchst du später einen Mietvertrag oder die Einverständniserklärung der Person, bei der du wohnst.

  • Überweise nie eine Kaution oder Reservierungsgebühr für eine Wohnung, die du nicht gesehen hast – die häufigste Betrugsmasche bei Inseranzeigen.
  • Lass dir alles, was mündlich vereinbart wurde, in den Mietvertrag schreiben: Nebenkosten, Kaution, Kündigungsfrist.
  • Ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft oder eine Personalunterkunft reicht für die Anmeldung aus.

3. In Deutschland abmelden

Wer aus seiner Wohnung auszieht und keine neue Wohnung in Deutschland bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden. So steht es in § 17 des Bundesmeldegesetzes. Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich. Die Abmeldebescheinigung solltest du aufheben – Banken, Versicherungen und die Rentenversicherung fragen später danach.

4. Auf Mallorca anmelden – vier Schritte

  1. 01Empadronamiento: die Anmeldung im Einwohnerregister deiner Gemeinde. Sie ist der Nachweis, dass du hier wohnst, und wird unter anderem für die Gesundheitskarte gebraucht.
  2. 02Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión: Wer als EU-Bürger länger als drei Monate bleibt, lässt sich bei der Ausländerbehörde oder einer Polizeidienststelle registrieren. Auf dem Zertifikat steht deine NIE-Nummer – ein separater NIE-Antrag ist für EU-Bürger nicht der vorgesehene Weg.
  3. 03Sozialversicherungsnummer (NUSS): Die Nummer beantragst du selbst oder dein Betrieb hilft dabei. Die Anmeldung zur Sozialversicherung („alta“) macht der Arbeitgeber vor deinem ersten Arbeitstag.
  4. 04Tarjeta sanitaria: Sobald dich der Betrieb angemeldet hat, beantragst du die Gesundheitskarte des IB-Salut in deinem Gesundheitszentrum. Vorher wirst du dort zurückgeschickt.

Termine sind auf Mallorca der eigentliche Engpass, vor allem im Frühjahr. Buche sie, sobald du Adresse und Vertrag hast, nicht erst, wenn du die Bescheinigung brauchst.

5. Steuern: wo du ab jetzt steuerpflichtig bist

Nach spanischem Recht bist du in Spanien steuerlich ansässig, wenn du dich in einem Kalenderjahr mehr als 183 Tage hier aufhältst oder wenn der Mittelpunkt deiner wirtschaftlichen Interessen in Spanien liegt (Artikel 9 des spanischen Einkommensteuergesetzes). Dein Lohn wird dann in Spanien versteuert; der Arbeitgeber behält die Steuer monatlich ein. Wer im Umzugsjahr in beiden Ländern Einkommen hat, sollte sich für die Steuererklärung beraten lassen.

6. Konto und Alltag

Für die Gehaltszahlung brauchst du ein Konto mit IBAN – ein Konto aus einem anderen EU-Land ist erlaubt, ein spanisches macht den Alltag aber einfacher, etwa bei Miete und Lastschriften. Zum Eröffnen verlangen spanische Banken in der Regel deine NIE-Nummer.

Kann ich ohne Spanisch nach Mallorca auswandern?

Für die Arbeit oft ja: Viele Betriebe mit deutschsprachiger Kundschaft verlangen Deutsch statt Spanisch. Für Behörden, Mietvertrag und Arztbesuch helfen Grundkenntnisse aber spürbar. Auf Vokaro kennzeichnen Betriebe ausdrücklich, wenn Spanisch nicht nötig ist.

Brauche ich die NIE vor der Einreise?

Nein. Als EU-Bürger reist du ohne Visum ein und darfst sofort arbeiten. Die NIE-Nummer bekommst du mit dem Registrierungszertifikat; bewerben kannst du dich auch schon vorher. Vor der Vertragsunterschrift fragt der Betrieb danach.

Wann ist der beste Zeitpunkt für den Umzug?

Für Stellen im Tourismus das Frühjahr: Dann stellen die Betriebe ein, und Wohnungen sind noch leichter zu finden als im Hochsommer. Wer eine ganzjährige Stelle sucht, ist weniger an die Saison gebunden.

Bin ich auf Mallorca krankenversichert?

Mit einem Arbeitsvertrag ja: Die Anmeldung durch den Arbeitgeber macht dich in der öffentlichen Gesundheitsversorgung der Balearen versichert. Die Gesundheitskarte beantragst du danach im Gesundheitszentrum. Die Europäische Krankenversicherungskarte ist für vorübergehende Aufenthalte gedacht, nicht für das Leben und Arbeiten auf der Insel.

Quellen

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