Arbeitsrecht

Arbeitsvertrag in Spanien: Probezeit, Arbeitszeit, Urlaub

Was im spanischen Arbeitsvertrag steht und was das Gesetz vorgibt: Vertragsarten, Probezeit nach Art. 14 ET, die weiterhin geltende 40-Stunden-Woche und warum 30 Tage Urlaub keine sechs Wochen sind.

Der spanische Arbeitsvertrag ist kürzer, als deutsche Leser erwarten. Das liegt nicht an Nachlässigkeit: Das meiste steht nicht im Vertrag, sondern im Estatuto de los Trabajadores und im Tarifvertrag der Branche, dem convenio colectivo. Auf Mallorca ist das in der Regel der Tarifvertrag des Gastgewerbes der Balearen. Wer nur den Vertrag liest, kennt seine Bedingungen nicht.

Welche Vertragsarten es gibt

Seit der Arbeitsrechtsreform von 2021 ist der unbefristete Vertrag der Regelfall. Befristungen brauchen einen benannten Grund, und der muss im Vertrag stehen.

  • Contrato indefinido – unbefristet. Der Normalfall, auch in der Saisonwirtschaft häufiger als früher.
  • Contrato temporal – befristet, nur mit Grund: vorübergehender Produktionsanstieg oder Vertretung einer bestimmten Person.
  • Contrato fijo-discontinuo – unbefristet, aber mit wiederkehrenden Ruhezeiten. Der Vertrag der Saison auf Mallorca; dazu gibt es einen eigenen Artikel.
  • Contrato de formación – Ausbildung und Praxiserwerb, mit eigenen Regeln zu Dauer und Vergütung.

Probezeit: was Artikel 14 zulässt

Die Probezeit muss schriftlich vereinbart sein. Steht sie nicht im Vertrag, gibt es keine. Der Tarifvertrag darf eigene Fristen setzen; fehlt eine solche Regelung, gelten die gesetzlichen Höchstwerte.

  • Höchstens sechs Monate für Beschäftigte mit einschlägigem Hochschul- oder Fachabschluss (técnicos titulados).
  • Höchstens zwei Monate für alle übrigen Beschäftigten.
  • In Betrieben mit weniger als 25 Beschäftigten höchstens drei Monate für alle, die nicht técnicos titulados sind.
  • Bei befristeten Verträgen bis sechs Monate Dauer höchstens ein Monat, sofern der Tarifvertrag nichts anderes bestimmt.

Während der Probezeit kann jede Seite das Arbeitsverhältnis ohne Frist und ohne Begründung beenden. Das gilt in beide Richtungen – auch für dich.

Urlaub: 30 Tage, aber welche?

Gesetzlicher Mindesturlaub

30 días naturales

Artikel 38 ET. Kalendertage, nicht Arbeitstage. Nicht durch Geld ersetzbar.

Der Urlaub wird zwischen Betrieb und Beschäftigten einvernehmlich gelegt, im Rahmen dessen, was der Tarifvertrag zur Jahresplanung sagt. In der Saisonwirtschaft heißt das in der Praxis: nicht im August.

Was Sie vor der Unterschrift prüfen sollten

  1. 01Welcher convenio colectivo gilt? Er bestimmt Lohn, Zulagen, Arbeitszeit und Urlaub.
  2. 02Welche categoría profesional steht im Vertrag? Danach richtet sich die Lohntabelle des Tarifvertrags.
  3. 03Ist der Lohn in 12 oder 14 Zahlungen angegeben? Der Unterschied ist erheblich.
  4. 04Wie viele Wochenstunden, und ist es Voll- oder Teilzeit (jornada completa oder parcial)?
  5. 05Bei Befristung: Welcher Grund ist genannt? Ohne benannten Grund ist die Befristung angreifbar.
  6. 06Bei Unterkunft durch den Betrieb: Was passiert mit der Wohnung, wenn das Arbeitsverhältnis endet?

Muss der Arbeitsvertrag schriftlich sein?

Nicht in jedem Fall – aber jede Seite kann die Schriftform verlangen, und für befristete Verträge, Teilzeit und fijo-discontinuo ist sie vorgeschrieben. Bestehen Sie darauf. Ohne Schriftstück lässt sich später nichts nachweisen.

Gilt die Probezeit auch, wenn ich schon einmal für denselben Betrieb gearbeitet habe?

Nein. Eine Probezeit ist unwirksam, wenn Sie dieselbe Tätigkeit im selben Betrieb schon einmal ausgeübt haben – unabhängig davon, unter welchem Vertrag.

Kann ich Urlaub auszahlen lassen?

Im laufenden Arbeitsverhältnis nicht. Artikel 38 verbietet es ausdrücklich. Nur beim Ausscheiden werden nicht genommene Tage abgerechnet.

Wo finde ich meinen convenio colectivo?

Er muss im Vertrag benannt sein. Der Text der Tarifverträge der Balearen ist über das Amtsblatt der Balearen (BOIB) öffentlich zugänglich.

Quellen

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