Unterkunft

Jobs auf Mallorca mit Unterkunft

Gestellte Unterkunft ist auf Mallorca in der Saison verbreitet. Was üblich ist, welche Fragen du vor der Zusage klären solltest und wo die Fallstricke liegen.

Wohnraum ist auf Mallorca knapp und in der Saison teuer. Deshalb bieten viele Betriebe eine Unterkunft an – im Hotel selbst, in einem Personalhaus oder in einer angemieteten Wohnung. Für viele Saisonkräfte ist das der Unterschied zwischen „machbar“ und „rechnet sich nicht“.

Gestellte Unterkunft ist aber nicht gleich gestellte Unterkunft. Die Bandbreite reicht vom kostenlosen Einzelzimmer bis zum geteilten Zimmer, dessen Miete vom Lohn abgezogen wird.

Die drei üblichen Varianten

  • Kostenfrei gestellt: Der Betrieb trägt die Kosten. Häufig bei Hotels mit eigenem Personalhaus.
  • Gegen Abzug: Die Unterkunft wird gestellt, ein Betrag wird vom Nettolohn einbehalten. Der Betrag gehört in den Vertrag.
  • Vermittelt, nicht gestellt: Der Betrieb hilft bei der Suche, der Mietvertrag läuft auf dich. Das ist etwas völlig anderes – kläre, was gemeint ist.

Was du vor der Zusage klären solltest

  1. 01Einzel- oder Mehrbettzimmer? Mit wie vielen Personen?
  2. 02Wie weit ist es zum Arbeitsplatz, und wie kommst du hin?
  3. 03Was kostet es genau, und steht der Betrag im Vertrag?
  4. 04Sind Nebenkosten und WLAN enthalten?
  5. 05Gibt es Verpflegung, und ist sie kostenfrei?
  6. 06Was passiert mit der Unterkunft, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig endet?
  7. 07Wann musst du ausziehen, wenn der Vertrag ausläuft?

Abzüge und der Mindestlohn

Gesetzlicher Mindestlohn 2026

1.221 € brutto im Monat

bei 14 Zahlungen, entspricht 17.094 € brutto im Jahr

Rechne den Abzug für die Unterkunft immer gegen den Lohn. Ein Angebot mit etwas niedrigerem Lohn und kostenfreier Unterkunft kann unterm Strich deutlich besser sein als ein höherer Lohn, von dem du in der Hochsaison eine Wohnung bezahlen musst. Vergleiche die Nettosumme, die dir am Monatsende bleibt, nicht den Bruttobetrag in der Anzeige.

Prüfe außerdem, was im Vertrag als Sachbezug ausgewiesen ist. Unterkunft und Verpflegung können als Teil der Vergütung gelten und wirken sich dann auf die Bemessungsgrundlage aus. Wenn du unsicher bist, frag den Betrieb, wie es in der Lohnabrechnung dargestellt wird – seriöse Arbeitgeber beantworten das ohne Zögern.

Wann du suchen solltest

Stellen mit Unterkunft sind die ersten, die vergeben sind. Wer für die Sommersaison eine Unterkunft braucht, sollte zwischen Januar und März suchen. Ab Mai sind meist nur noch Stellen ohne Unterkunft übrig – und dann konkurrierst du auf dem freien Wohnungsmarkt mit dem Tourismus.

Ist gestellte Unterkunft auf Mallorca üblich?

In der Saison ja, besonders in Hotellerie und Gastronomie und in Orten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Ganzjährige Stellen bieten sie seltener an.

Darf der Betrieb die Unterkunft vom Lohn abziehen?

Ein Abzug ist möglich, muss aber vereinbart und nachvollziehbar sein. Lass dir den Betrag vor der Zusage nennen und im Vertrag festhalten.

Was passiert mit der Unterkunft, wenn ich kündige?

Das hängt vom Vertrag ab. Genau deshalb solltest du die Auszugsfrist vorher schriftlich klären – für beide Fälle, Kündigung durch dich und durch den Betrieb.

Teile ich mir das Zimmer?

Oft ja, gerade in Personalhäusern. Frag konkret nach der Belegung, nicht nur danach, ob eine Unterkunft gestellt wird.

Quellen

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