Arbeitsrecht

Saisonarbeit und Sommerjobs in Spanien: Saisonzeiten, Vertrag, Anmeldung

Saisonarbeit in Spanien: wann wo eingestellt wird, fijo discontinuo oder befristeter Vertrag, Mindestlohn, Unterkunft und Anmeldung.

Vokaro-Redaktion · Zuletzt geprüft am

Spanien hat nicht eine Saison, sondern mehrere. Wer im Sommer an der Küste kellnert, im Winter auf Teneriffa an der Rezeption steht oder zur Skisaison in die Pyrenäen geht, arbeitet unter denselben Gesetzen – aber zu ganz verschiedenen Zeiten. Dieser Artikel zeigt, wann wo eingestellt wird, welcher Vertrag dafür vorgesehen ist, was du mindestens verdienst und was vor dem ersten Arbeitstag erledigt sein muss.

Wann wo Saison ist

  • Balearen und Mittelmeerküste: Sommer. Wie groß der Unterschied ist, zeigt das Statistikamt der Balearen: Im August 2025 kamen knapp 3,1 Millionen Touristen mit Hauptziel Balearen, im Januar 2025 knapp 277.000 – elfmal weniger.
  • Kanarische Inseln: Winter. Im Januar 2026 waren die Kanaren mit 27,8 % das wichtigste Ziel internationaler Touristen in Spanien (INE, FRONTUR) – also genau dann, wenn die Balearen ihre ruhigste Zeit haben.
  • Skigebiete: Winter. In den Pyrenäen und in der Sierra Nevada beginnt die Saison mit dem Schnee. Die Aramón-Gruppe, die in Aragón unter anderem Formigal-Panticosa und Cerler betreibt, suchte für den Winter 2025/26 nach eigenen Angaben rund 200 Leute; Bewerbungsschluss war Mitte Oktober.
  • Landwirtschaft: Die Ernten folgen ihrem eigenen Kalender, je nach Frucht und Gegend.

Daraus folgt die wichtigste Regel: Bewirb dich, bevor die Saison beginnt – für Küste und Inseln im Winter und Frühjahr, für die Skigebiete im Spätsommer und Herbst, für die Kanaren ab dem Sommer. Wer eine Unterkunft braucht, fängt noch früher an, denn Stellen mit Zimmer sind begrenzt.

Welcher Vertrag: fijo discontinuo oder befristet

Seit der Arbeitsrechtsreform vom Dezember 2021 (Real Decreto-ley 32/2021) gilt ein Arbeitsvertrag als unbefristet geschlossen. Befristen darf der Betrieb nur noch aus zwei Gründen: wegen der Produktionsumstände oder zur Vertretung einer bestimmten Person (Art. 15 ET). Für Arbeit, die Jahr für Jahr zur selben Saison wiederkommt, sieht das Gesetz den fijo discontinuo vor – einen unbefristeten Vertrag für saisonale oder an eine Saison gebundene Tätigkeiten (Art. 16 ET). Er muss schriftlich geschlossen werden und die Dauer der Arbeitsphase, die Arbeitszeit und ihre Verteilung nennen.

  • Befristet wegen unvorhergesehener Spitzen oder Schwankungen: höchstens sechs Monate, ein Branchentarifvertrag kann bis zu einem Jahr erlauben.
  • Befristet wegen vorhersehbarer, kurzer Spitzen: Der Betrieb darf diese Variante höchstens 90 Tage im Kalenderjahr nutzen – für alle Beschäftigten zusammen und nicht am Stück.
  • Kettenverträge: Wer innerhalb von 24 Monaten mehr als 18 Monate mit zwei oder mehr solchen Verträgen beim selben Betrieb oder Konzern gearbeitet hat, wird unbefristet beschäftigt (Art. 15.5 ET).
  • Ein befristeter Vertrag, der gegen diese Regeln verstößt, gilt als unbefristet (Art. 15.4 ET).

Der Unterschied zeigt sich am Ende der Saison. Beim befristeten Vertrag endet das Arbeitsverhältnis: Du bekommst die Schlussabrechnung (finiquito) und zusätzlich eine Entschädigung von zwölf Tageslöhnen pro Dienstjahr, für kürzere Zeiten anteilig (Art. 49.1.c ET). Beim fijo discontinuo endet nichts – das Arbeitsverhältnis ruht, und der Betrieb muss dich zur nächsten Saison zurückrufen. Wie dieser Rückruf funktioniert, erklärt der eigene Artikel zum fijo discontinuo.

Lohn, Arbeitszeit, Hitze

Auch in der Saison gilt der Mindestlohn: 2026 mindestens 1.221 € brutto im Monat in 14 Zahlungen. Bei befristeten Einsätzen von höchstens 120 Tagen im selben Betrieb schreibt das Real Decreto 126/2026 mindestens 57,82 € pro Arbeitstag vor, Sonderzahlungen sowie Sonn- und Feiertage eingerechnet. Was darüber hinausgeht, regelt der Tarifvertrag; im Gastgewerbe gilt er oft für eine Provinz.

Die Wochenarbeitszeit darf im Jahresdurchschnitt 40 Stunden nicht überschreiten, und der Betrieb muss Beginn und Ende jedes Arbeitstags festhalten. Diese Aufzeichnungen müssen dir zugänglich sein (Art. 34.9 ET) – in der Hochsaison sind sie dein Beleg für Überstunden. Wer im Sommer draußen arbeitet, auf dem Feld, am Strand oder auf der Terrasse, ist zudem durch die Hitzeregeln von 2023 geschützt: Gibt die Wetterbehörde Warnstufe Orange oder Rot aus und reichen andere Schutzmaßnahmen nicht, muss der Betrieb die Arbeitszeit anpassen (Real Decreto-ley 4/2023).

Unterkunft: Teil des Lohns oder eigene Abmachung

Manche Saisonstellen kommen mit Zimmer. Ist die Unterkunft Teil der Vergütung, gilt sie als Sachbezug – und der darf zusammen mit Verpflegung und anderen Sachleistungen höchstens 30 % des Lohns ausmachen, ohne dass der Mindestlohn in Geld unterschritten wird (Art. 26.1 ET). Kläre schriftlich, was das Zimmer kostet, mit wie vielen Leuten du es teilst und wie lange du nach Vertragsende bleiben darfst. Mehr dazu im Artikel über Jobs mit Unterkunft.

Bevor du anfängst: Papiere und Anmeldung

  1. 01Aufenthalt: EU-Bürger arbeiten ohne Erlaubnis. Bleibst du länger als drei Monate in Spanien, lässt du dich innerhalb von drei Monaten nach der Einreise registrieren; auf dem Zertifikat steht deine NIE.
  2. 02Sozialversicherungsnummer (NUSS): beantragst du selbst, am einfachsten online über das Portal Import@ss.
  3. 03Anmeldung (alta): Der Betrieb meldet dich vor deinem ersten Arbeitstag bei der Sozialversicherung an. Ob das geschehen ist, siehst du im Bericht über deine Beschäftigungszeiten (informe de vida laboral), den du in Import@ss abrufst – mit Cl@ve, digitalem Zertifikat oder per SMS.
  4. 04Nicht-EU-Bürger brauchen vor Arbeitsbeginn eine Genehmigung. Für Saisonarbeit gibt es eine eigene: Sie gilt vier Jahre und erlaubt in jedem Kalenderjahr höchstens neun Monate Arbeit (Reglamento de Extranjería, Real Decreto 1155/2024). Das betrifft seit dem Brexit auch Britinnen und Briten, die nicht schon vor 2021 in Spanien gewohnt haben.

Nach der Saison

Ob du in der Pause Arbeitslosengeld bekommst, hängt an deinen Beitragstagen: Für die beitragsfinanzierte Leistung des SEPE brauchst du mindestens 360 Tage in den sechs Jahren davor, gesammelt über alle Beschäftigungen. Den Antrag stellst du innerhalb von 15 Werktagen nach dem Ende der Beschäftigung. Wie das bei fijo discontinuo und befristeten Verträgen genau läuft, steht im Artikel zum Arbeitslosengeld nach der Saison.

Wann sollte ich mich für einen Sommerjob in Spanien bewerben?

Vor der Saison: für Küste und Inseln im Winter und Frühjahr. Wer eine Unterkunft braucht, sollte noch früher suchen, weil Stellen mit Zimmer begrenzt sind.

Ist ein Saisonvertrag in Spanien befristet?

Nicht unbedingt. Für Arbeit, die jedes Jahr zur selben Zeit wiederkommt, sieht das Gesetz den fijo discontinuo vor – einen unbefristeten Vertrag mit Pausen. Befristen darf der Betrieb nur mit einem konkret benannten Grund.

Wie viel verdiene ich als Saisonkraft mindestens?

2026 mindestens 1.221 € brutto im Monat in 14 Zahlungen. Bei befristeten Einsätzen bis 120 Tage im selben Betrieb mindestens 57,82 € pro Arbeitstag. Der Tarifvertrag kann mehr vorsehen.

Darf der Betrieb das Zimmer vom Lohn abziehen?

Als Sachbezug ja, aber höchstens bis 30 % des Lohns, und der Mindestlohn muss trotzdem in Geld ausgezahlt werden. Was das Zimmer kostet, gehört schriftlich in den Vertrag.

Wie prüfe ich, ob ich bei der Sozialversicherung angemeldet bin?

Im Portal Import@ss: Der Bericht über deine Beschäftigungszeiten (vida laboral) zeigt jede Anmeldung mit Datum. Zugang mit Cl@ve, digitalem Zertifikat oder per SMS.

Quellen

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