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Mindestlohn in Spanien 2026: Monat, Jahr, Tag und Stunde

Mindestlohn Spanien 2026: 1.221 € im Monat in 14 Zahlungen, 17.094 € im Jahr – auf 12 Monate, pro Tag, für Saisonkräfte, Haushaltshilfen und Teilzeit.

Vokaro-Redaktion · Zuletzt geprüft am

Der spanische Mindestlohn heißt Salario Mínimo Interprofesional, kurz SMI. Die Regierung legt ihn jedes Jahr per Dekret fest; für 2026 ist es das Real Decreto 126/2026 vom 18. Februar, am 19. Februar im Amtsblatt BOE veröffentlicht und rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden. Er gilt in allen Branchen und in allen Regionen – auf Teneriffa genauso wie in Bilbao.

Meist liest man nur eine Zahl: 1.221 €. Das Dekret nennt aber mehrere Beträge – je Monat und je Tag, für kurze befristete Einsätze und für Haushaltshilfen, die stundenweise arbeiten. Hier stehen sie alle, mit der Rechnung dahinter und mit dem, was zum Mindestlohn zählt und was nicht.

Die Beträge für 2026

Im Monat

1.221 € brutto, 14 Zahlungen

Real Decreto 126/2026, Art. 1. Ist der Lohn tageweise vereinbart, sind es 40,70 € pro Tag.

Im Jahr

17.094 € brutto

1.221 € mal 14. Diese Jahressumme zählt, wenn geprüft wird, ob ein Lohn den Mindestlohn einhält.

Auf 12 Monate verteilt

1.424,50 € brutto im Monat

17.094 € geteilt durch 12 – der Betrag, wenn die beiden Sonderzahlungen in die Monatslöhne eingerechnet sind (prorrateadas).

Befristet bis 120 Tage im selben Betrieb

57,82 € pro Arbeitstag

Real Decreto 126/2026, Art. 4. Darin stecken der Anteil für Sonn- und Feiertage und die beiden Sonderzahlungen.

Haushaltshilfen, stundenweise

9,55 € pro gearbeiteter Stunde

Real Decreto 126/2026, Art. 4 – für Beschäftigte im Haushalt, die nicht dort wohnen (régimen externo).

14 oder 12 Zahlungen – dieselbe Jahressumme

Spanien rechnet den Mindestlohn in 14 Zahlungen: zwölf Monatslöhne und zwei Sonderzahlungen (pagas extras). Bekommst du die Sonderzahlungen gesondert, stehen 1.221 € auf jeder Monatsabrechnung, und zweimal im Jahr kommt eine zusätzliche Zahlung. Sind sie auf die zwölf Monate verteilt, müssen es mindestens 1.424,50 € im Monat sein.

Teilzeit: anteilig

Der Mindestlohn bezieht sich auf die volle Arbeitszeit der jeweiligen Tätigkeit. Wer weniger arbeitet, bekommt ihn anteilig – so steht es in Artikel 1 des Dekrets. Bei halber Arbeitszeit, etwa 20 von 40 Wochenstunden, sind das 610,50 € im Monat in 14 Zahlungen, bei drei Vierteln 915,75 €. Überstunden sind in Teilzeit grundsätzlich nicht erlaubt; zusätzliche Stunden müssen als horas complementarias schriftlich vereinbart sein und werden bezahlt (Art. 12 ET).

Kurze Einsätze und Haushaltshilfen

Wer befristet für höchstens 120 Tage im selben Betrieb arbeitet – als Erntehelfer, als Aushilfe in der Hochsaison oder für ein paar Wochen im Hotel –, hat Anspruch auf mindestens 57,82 € pro Arbeitstag. Der Tagessatz enthält den Mindestlohn für den Tag, den Anteil für Sonn- und Feiertage und die beiden Sonderzahlungen. Kannst du deinen Urlaub während des Vertrags nicht nehmen, kommt der Anteil dafür noch hinzu.

Für Haushaltshilfen, die stundenweise arbeiten und nicht im Haushalt wohnen, legt das Dekret 9,55 € je tatsächlich gearbeiteter Stunde fest. Einen allgemeinen Mindeststundenlohn für alle anderen Beschäftigten nennt es nicht: Dort gilt der Monats- oder Tagesbetrag für die volle Arbeitszeit, bei Teilzeit anteilig.

Was zum Mindestlohn zählt – und was nicht

  • Nur Geld zählt. Unterkunft, Verpflegung und andere Sachleistungen dürfen den Mindestlohn in bar nicht schmälern (Art. 1 des Dekrets). Insgesamt darf der Sachbezug höchstens 30 % des Lohns ausmachen (Art. 26.1 ET).
  • Verglichen wird übers Jahr. Ob ein Lohn den Mindestlohn einhält, wird im Jahr und für den Lohn insgesamt geprüft (Art. 3 des Dekrets). Liegt dein Jahreslohn mit allen Bestandteilen über 17.094 €, muss der Betrieb wegen der Erhöhung nichts ändern.
  • Brutto, nicht netto. Vom Mindestlohn gehen die Beiträge zur Sozialversicherung ab – 2026 zusammen 6,50 % bei unbefristetem und 6,55 % bei befristetem Vertrag.
  • Ausbildung ist keine Ausnahme. Auch im Vertrag zur Ausbildung im Wechsel mit der Schule (formación en alternancia) darf die Vergütung, gemessen an der tatsächlichen Arbeitszeit, nicht unter dem Mindestlohn liegen (Art. 11 ET).

Und die Einkommensteuer?

Wer 2026 nur Arbeitseinkommen bis zur Höhe des Mindestlohns hat, zahlt im Ergebnis keine Einkommensteuer. Das Real Decreto-ley 5/2026 hat dafür einen Steuerabzug für niedrige Arbeitseinkommen (deducción por obtención de rendimientos del trabajo) angehoben; der Congreso hat das Dekret am 18. März 2026 bestätigt. Oberhalb von 17.094 € wird der Abzug kleiner, bei 20.048,45 € Jahreslohn entfällt er. Wer daneben andere Einkünfte von mehr als 6.500 € hat, bekommt ihn nicht.

Der Tarifvertrag kann mehr vorschreiben

Der Mindestlohn ist die Untergrenze für alle. Daneben kann für deine Stelle ein Tarifvertrag (convenio colectivo) gelten – für eine Branche in einer Provinz, einer Region oder ganz Spanien, mit eigenen Lohntabellen je Kategorie. Liegt die Tabelle über dem Mindestlohn, gilt die Tabelle; darunter darf sie nicht liegen. Welcher Tarifvertrag gilt, gehört in den Arbeitsvertrag; den Text findest du im staatlichen Register REGCON des Arbeitsministeriums.

Wenn dein Lohn darunter liegt

Sprich es schriftlich an und bewahre Vertrag, Lohnabrechnungen (nóminas) und deine Arbeitszeiten auf. Lohnansprüche verjähren ein Jahr nach dem Tag, an dem sie fällig waren (Art. 59 ET) – warte also nicht bis zum Ende der Saison. Verstöße kannst du der Arbeitsinspektion (Inspección de Trabajo y Seguridad Social) melden. Über ihr Online-Postfach geht das ohne Namen; eine Rückmeldung zum Ergebnis bekommst du dann allerdings nicht.

Wie hoch ist der Mindestlohn in Spanien 2026?

1.221 € brutto im Monat in 14 Zahlungen, also 17.094 € im Jahr. Auf zwölf Monate verteilt sind es 1.424,50 €. Grundlage ist das Real Decreto 126/2026, rückwirkend ab 1. Januar 2026.

Wie hoch ist der Mindestlohn pro Stunde?

Einen allgemeinen Stundensatz nennt das Dekret nicht – nur für Haushaltshilfen, die stundenweise arbeiten: 9,55 €. Für alle anderen gilt der Monats- oder Tagesbetrag für die volle Arbeitszeit, bei Teilzeit anteilig.

Gilt der Mindestlohn auch für Saisonkräfte?

Ja. Bei befristeten Einsätzen bis 120 Tage im selben Betrieb sind es mindestens 57,82 € pro Arbeitstag, Sonderzahlungen sowie Sonn- und Feiertage eingerechnet. Bei längeren Verträgen gilt der Monatsbetrag.

Darf der Betrieb Unterkunft und Essen vom Mindestlohn abziehen?

Nicht so, dass weniger als der Mindestlohn in Geld übrig bleibt. Sachleistungen dürfen den Barbetrag nicht schmälern und höchstens 30 % des gesamten Lohns ausmachen.

Zahle ich auf den Mindestlohn Steuern?

Sozialversicherungsbeiträge ja. Einkommensteuer fällt 2026 im Ergebnis nicht an, wenn du nur Arbeitseinkommen bis zum Mindestlohn und kaum andere Einkünfte hast – dafür sorgt ein erhöhter Steuerabzug (Real Decreto-ley 5/2026).

Quellen

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