Bewerben in Spanien: Lebenslauf, Anschreiben und Vorstellungsgespräch
Bewerben in Spanien: wie der Lebenslauf aussieht, was du weglassen darfst, das Anschreiben, Nachweise, Anerkennung von Abschlüssen und das Gespräch.
Vokaro-Redaktion · Zuletzt geprüft am
Eine Bewerbung in Spanien besteht aus zwei Dokumenten: dem Lebenslauf (currículum vitae, kurz CV) und einem Anschreiben (carta de presentación). So beschreibt es das EU-Portal EURES, auch wenn manche Betriebe ein eigenes Formular verwenden. Was in beide gehört, steht im Merkblatt, das der staatliche Arbeitsvermittlungsdienst SEPE für Bewerbungen in Spanien herausgibt – auf diese Empfehlungen stützt sich dieser Artikel, ergänzt um das, was das Gesetz erlaubt und verbietet.
Der Lebenslauf
- Kurz: eine Seite, höchstens zwei, wenn du schon viel Berufserfahrung hast.
- Umgekehrt chronologisch: die letzte Stelle und der letzte Abschluss zuerst.
- Fehlerfrei: Rechtschreib- oder Grammatikfehler können laut SEPE dazu führen, dass die Bewerbung sofort aussortiert wird – in welcher Sprache auch immer du schreibst.
- Angepasst: für jede Stelle eine eigene Fassung, die zeigt, was du für genau diese Aufgabe mitbringst.
- Sprachen mit Niveau: am besten nach dem europäischen Referenzrahmen von A1 bis C2, damit ein Betrieb weiß, woran er ist.
Wer ein einheitliches europäisches Format will, nimmt den Europass-Lebenslauf. Die EU-Kommission stellt den Editor kostenlos bereit, mit Vorlagen in 29 Sprachen; ein Konto ist dafür nicht nötig. Für eine Stelle im Hotel oder im Laden darf der Lebenslauf aber auch schlichter sein – entscheidend ist, dass Erfahrung, Sprachen und Verfügbarkeit sofort zu finden sind.
Foto, Alter, Familienstand: was du weglassen darfst
Ein Foto kann beigefügt werden, schreibt der SEPE; üblicherweise steht es oben rechts. Eine Pflicht dazu gibt es nicht – und ebenso wenig für Geburtsdatum, Familienstand oder Kinder. Das spanische Recht verbietet, Bewerberinnen und Bewerber aus solchen Gründen zu benachteiligen: Das Arbeitnehmerstatut nennt unter anderem Geschlecht, Familienstand, Alter, Herkunft, Religion, sexuelle Orientierung und Sprache (Art. 4.2.c und 17.1 ET). Das Gleichbehandlungsgesetz Ley 15/2022 nennt zusätzlich Krankheit und Gesundheitszustand, Behinderung und die soziale und wirtschaftliche Lage.
Das Anschreiben
Nach dem Merkblatt des SEPE gehört zu einem Lebenslauf in Spanien unbedingt ein Anschreiben. Es ist höchstens eine Seite lang, für jede Bewerbung eigens geschrieben und so aufgebaut, dass man auf einen Blick sieht, um welche Stelle es geht. Ein einfacher Aufbau genügt: warum diese Stelle, was du dafür mitbringst, ab wann und wie lange du verfügbar bist. Bewirbst du dich aus dem Ausland, schreib dazu, wann du in Spanien bist – das beantwortet die erste Rückfrage vorab.
Nachweise: Abschlüsse, Referenzen, Beschäftigungszeiten
Leg Kopien deiner wichtigsten Abschlüsse und Arbeitsbescheinigungen bereit, übersetzt, wenn sie nicht auf Spanisch oder Englisch sind. Deutsche Arbeitszeugnisse kannst du beilegen. Zusätzlich lohnt es sich, zwei, drei frühere Vorgesetzte als Referenz zu nennen, die telefonisch Auskunft geben – frag sie vorher. Hast du schon in Spanien gearbeitet, belegt der Bericht über deine Beschäftigungszeiten (informe de vida laboral) jede An- und Abmeldung bei der Sozialversicherung. Du lädst ihn in Import@ss herunter.
Abschlüsse anerkennen lassen – nur wenn es nötig ist
Ob du einen Abschluss anerkennen lassen musst, hängt vom Beruf ab, nicht vom Land. Ist er in Spanien nicht reglementiert, brauchst du keine Anerkennung und arbeitest unter denselben Bedingungen wie Einheimische, so die EU-Kommission. Ob dein Beruf reglementiert ist, zeigt die Datenbank der reglementierten Berufe der EU.
- Reglementierte Berufe, etwa in Gesundheit und Pflege: Mit einer Qualifikation aus einem anderen EU-Staat läuft die Anerkennung nach dem Real Decreto 581/2017, das die EU-Richtlinie über Berufsqualifikationen umsetzt.
- Hochschulabschlüsse: Für einen reglementierten Beruf brauchst du die Homologation zum spanischen Grado oder Máster. Sonst reicht eine Gleichwertigkeitserklärung (declaración de equivalencia), die nur akademisch wirkt – etwa für Auswahlverfahren im öffentlichen Dienst oder damit ein Arbeitgeber den Abschluss einordnen kann. Zuständig ist das Wissenschafts- und Universitätsministerium (Real Decreto 889/2022).
- Berufsausbildung: Ausländische Abschlüsse unterhalb der Hochschule kann das Bildungsministerium einem spanischen Titel der Formación Profesional gleichstellen oder einzelne Module anrechnen. Wer in Galicien, Katalonien oder im Baskenland wohnt, wendet sich an die Region.
Spanisch nachweisen
Wer Spanischkenntnisse belegen will, kann das mit dem DELE tun. Das Instituto Cervantes vergibt diese amtlichen Diplome im Namen des spanischen Bildungsministeriums, in den Stufen A1 bis C2, und sie gelten unbefristet. Welches Niveau ein Betrieb erwartet, sollte in der Anzeige stehen; steht dort nichts, frag nach, bevor du Zeit und Geld in eine Prüfung steckst.
Arbeit mit Kindern: ein Pflichtnachweis
Für Stellen mit regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen – Kinderanimation im Hotel, Betreuung, Unterricht, Training im Verein – verlangt das Gesetz eine Bescheinigung, dass du nicht wegen Sexualdelikten verurteilt bist (certificado de delitos de naturaleza sexual, Art. 13.5 Ley Orgánica 1/1996). Das Justizministerium stellt sie kostenlos aus: online mit Cl@ve oder digitalem Zertifikat, persönlich oder per Post. Bei Staatsangehörigen anderer EU-Staaten fragt es auch im Herkunftsland nach; das kann bis zu 30 Tage dauern. Beantrage sie, sobald du dich auf solche Stellen bewirbst.
Das Vorstellungsgespräch
Bereite drei Dinge vor: was du in deinen letzten Stellen konkret gemacht hast, warum du in diese Region und zu diesem Betrieb willst, und ab wann und wie lange du verfügbar bist. Frag selbst nach allem, was später im Vertrag stehen muss: Vertragsart, Arbeitszeit, Bruttolohn in 12 oder 14 Zahlungen, welcher Tarifvertrag gilt und bei Saisonstellen, ob eine Unterkunft dazugehört.
Bewerben auf Vokaro
Auf Vokaro bewirbst du dich mit deiner Talentkarte: Beruf, Erfahrung, Sprachen und Verfügbarkeit stehen dort einmal für alle Bewerbungen. Dazu wählst du einen Lebenslauf – hochgeladen oder im Lebenslauf-Builder erstellt – und schreibst ein Anschreiben; danach folgen Fragen des Betriebs, Verfügbarkeit und Dokumente. Unternehmen sehen zuerst eine anonyme Vorschau ohne Namen, Foto und Kontaktdaten; das ganze Profil erst, wenn du dich bewirbst oder zustimmst.
Gehört in Spanien ein Foto in den Lebenslauf?
Es kann, muss aber nicht: Der SEPE schreibt, ein Foto könne beigefügt werden. Benachteiligen darf dich ein Betrieb weder wegen des Fotos noch wegen dessen, was es zeigt.
Wie lang darf ein spanischer Lebenslauf sein?
Eine Seite, höchstens zwei bei viel Berufserfahrung – so empfiehlt es der SEPE, mit der letzten Stelle zuerst.
Brauche ich für eine Bewerbung in Spanien ein Anschreiben?
Ja. Nach dem Merkblatt des SEPE gehört es in Spanien zu jedem Lebenslauf: eine Seite, für jede Stelle eigens geschrieben.
Muss ich meinen deutschen Abschluss anerkennen lassen?
Nur für einen reglementierten Beruf. Für alle anderen kannst du ohne Anerkennung arbeiten; eine Gleichwertigkeitserklärung hilft höchstens, den Abschluss einzuordnen.
Darf man mich im Gespräch nach meinem Alter fragen?
Entscheiden darf das Alter nicht – Benachteiligung wegen des Alters ist verboten (Art. 4.2.c ET, Ley 15/2022). Ausdrücklich untersagt sind Fragen nach deiner Gesundheit.
Quellen
- SEPE (EURES España): Herramientas de búsqueda de empleo en España – CV y carta de presentación (2025)(amtlich)
- EURES: Living and working conditions – Spain(amtlich)
- Europass (Comisión Europea): The new Europass CV and cover letter online tool(amtlich)
- Estatuto de los Trabajadores (Real Decreto Legislativo 2/2015), konsolidierte Fassung(amtlich)
- Ley 15/2022, de 12 de julio, integral para la igualdad de trato y la no discriminación (BOE)(amtlich)
- Ley Orgánica 3/2007, para la igualdad efectiva de mujeres y hombres, artículo 8 (BOE)(amtlich)
- Your Europe: Regulated professions – frequently asked questions(amtlich)
- Real Decreto 581/2017 – Reconocimiento de cualificaciones profesionales (BOE)(amtlich)
- Ministerio de Ciencia, Innovación y Universidades: Homologación de títulos extranjeros de educación superior(amtlich)
- Ministerio de Ciencia, Innovación y Universidades: Declaración de equivalencia de títulos extranjeros(amtlich)
- Real Decreto 889/2022 – Homologación, equivalencia y convalidación de enseñanzas universitarias extranjeras (BOE)(amtlich)
- Ministerio de Educación, FP y Deportes: Homologación y convalidación de títulos extranjeros no universitarios de FP(amtlich)
- Instituto Cervantes: Diplomas de español DELE(amtlich)
- Ley Orgánica 1/1996, de Protección Jurídica del Menor, artículo 13.5 (BOE)(amtlich)
- Ministerio de Justicia: Certificado de Delitos de Naturaleza Sexual(amtlich)
- Seguridad Social (Import@ss): Informe de tu vida laboral(amtlich)
- Ministerio de Inclusión: Guía Brexit – preguntas frecuentes (septiembre 2024)(amtlich)
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