Arbeiten in Spanien: Papiere, Vertrag, Gehalt und wo die Jobs sind
Arbeiten in Spanien: Registrierung und NIE, Sozialversicherung, Vertrag, Mindestlohn 2026, Sprache – und in welchen Regionen die Jobs sind.
Vokaro-Redaktion · Zuletzt geprüft am
Spanien hat ein Arbeitsrecht, aber viele Arbeitsmärkte. Vertrag, Mindestlohn, Sozialversicherung und Steuern regelt der Staat – sie gelten in Madrid genauso wie auf Teneriffa. Arbeitsvermittlung, Gesundheitskarte und Einwohnermeldung laufen dagegen über die Region oder die Gemeinde. Und ob im Januar oder im August eingestellt wird, hängt davon ab, wo du suchst.
Dieser Artikel ordnet beides: zuerst die Regeln, die überall gelten, dann die Unterschiede zwischen den Regionen. Zu den einzelnen Behördengängen gibt es eigene Artikel mit allen Details; die amtlichen Quellen stehen unter dem Text.
Wer in Spanien arbeiten darf
Wer die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz besitzt, braucht keine Arbeitserlaubnis. Für die Einreise reichen Personalausweis oder Pass, und laut dem EU-Portal EURES darfst du drei Monate bleiben, um eine Stelle zu suchen oder dich selbstständig zu machen.
Die Papiere – in dieser Reihenfolge
- 01Registrierungszertifikat (Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión): Pflicht für EU-Bürger, die länger als drei Monate bleiben. Du beantragst es persönlich innerhalb von drei Monaten nach der Einreise bei der Ausländerbehörde oder einer Polizeidienststelle der Provinz, in der du wohnst. Es wird sofort ausgestellt, deine NIE-Nummer steht darauf. Die Gebühr über Modelo 790, Código 012 beträgt laut Policía Nacional 12,00 €.
- 02NIE ohne Registrierung: Wer die Nummer braucht, bevor er in Spanien wohnt – etwa um vor dem Umzug einen Vertrag zu unterschreiben –, beantragt sie mit dem Formular EX-15 für 9,84 €. Das ist nur eine Nummer, keine Aufenthaltsanmeldung.
- 03Sozialversicherungsnummer (NUSS): Die beantragst du selbst, am einfachsten über das Portal Import@ss. Die Anmeldung zur Beschäftigung, das „alta“, macht der Arbeitgeber vor deinem ersten Arbeitstag.
- 04Empadronamiento: Wer in Spanien lebt, muss sich im Einwohnerregister (Padrón) der Gemeinde eintragen, in der er gewöhnlich wohnt – Artikel 15 des Gesetzes über die Grundlagen der Gemeindeordnung. Die Bescheinigung verlangen Gesundheitszentrum, Arbeitsamt und viele andere Stellen.
- 05Gesundheitskarte: Sobald dich der Betrieb angemeldet hat und du gemeldet bist, stellt dir das Gesundheitssystem deiner Region die Karte aus – in Katalonien etwa die TSI von CatSalut, in der Region Valencia die SIP-Karte, auf den Balearen die Karte von IB-Salut.
Wer nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz kommt, bekommt statt des Registrierungszertifikats die Ausländer-Identitätskarte TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero), die nach der Einreise bei der Polizei beantragt wird.
Der Arbeitsvertrag: was das Gesetz vorgibt
Seit der Arbeitsrechtsreform von 2021 ist der unbefristete Vertrag (contrato indefinido) der Regelfall; eine Befristung braucht einen Grund, der im Vertrag steht. Für Arbeit, die mit der Saison kommt und geht, gibt es den fijo discontinuo – einen unbefristeten Vertrag mit Pausen, keinen befristeten.
- Probezeit: nur, wenn sie schriftlich vereinbart ist. Ohne abweichenden Tarifvertrag höchstens zwei Monate, für técnicos titulados sechs, in Betrieben mit weniger als 25 Beschäftigten drei (Art. 14 ET).
- Arbeitszeit: höchstens 40 Stunden pro Woche im Jahresdurchschnitt (Art. 34 ET). Die angekündigte 37,5-Stunden-Woche ist nicht in Kraft – der Entwurf fand im Congreso keine Mehrheit.
- Zeiterfassung: Jeder Betrieb muss Beginn und Ende deiner täglichen Arbeitszeit festhalten und die Aufzeichnungen vier Jahre aufbewahren (Art. 34.9 ET). Damit lassen sich Überstunden belegen.
- Urlaub: mindestens 30 Kalendertage im Jahr, die nicht durch Geld ersetzt werden dürfen, solange das Arbeitsverhältnis läuft (Art. 38 ET).
- Vertragsende: Mit der Kündigung legt der Betrieb einen Vorschlag für die Schlussabrechnung (finiquito) vor; bei der Unterschrift darfst du eine Arbeitnehmervertretung hinzuziehen (Art. 49 ET).
Gehalt: Mindestlohn, 14 Zahlungen, Abzüge
Mindestlohn (SMI) 2026
1.221 € brutto im Monat, 14 Zahlungen
Real Decreto 126/2026: 17.094 € im Jahr, rückwirkend ab 1. Januar 2026. Gilt in ganz Spanien; ein Tarifvertrag kann mehr vorschreiben, nie weniger.
Gehälter werden in Spanien traditionell in 14 Zahlungen angegeben: zwölf Monatslöhne und zwei Sonderzahlungen (pagas extras). 1.500 € in 14 Zahlungen sind 21.000 € im Jahr – auf zwölf Monate gerechnet 1.750 €. Frag deshalb immer nach dem Jahresbetrag.
Vom Brutto gehen der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung ab – 2026 zusammen 6,50 % bei unbefristetem und 6,55 % bei befristetem Vertrag – und die Vorauszahlung auf die Einkommensteuer (IRPF), die von Einkommen und persönlicher Lage abhängt. Die Agencia Tributaria stellt dafür einen amtlichen Rechner bereit. Die Lohnabrechnung (nómina) muss jeden Bestandteil und jeden Abzug getrennt ausweisen (Art. 29 ET).
Steuern: ab wann Spanien zuständig ist
Steuerlich ansässig bist du in Spanien, wenn du dich in einem Kalenderjahr mehr als 183 Tage hier aufhältst oder der Mittelpunkt deiner wirtschaftlichen Interessen hier liegt (Art. 9 des Einkommensteuergesetzes). Dein Lohn wird dann in Spanien versteuert; der Arbeitgeber behält die Steuer monatlich ein.
Für Zuzügler gibt es eine Sonderregelung, oft „Ley Beckham“ genannt (Art. 93 des Einkommensteuergesetzes). Wer in den fünf Jahren vor dem Umzug nicht in Spanien steuerlich ansässig war, kann wählen, im Jahr des Umzugs und in den fünf folgenden Jahren nach den Regeln für Nichtansässige besteuert zu werden: Auf Arbeitseinkommen bis 600.000 € im Jahr gilt dann ein fester Satz von 24 %. Den Antrag (Modelo 149) stellst du innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Tätigkeit, gerechnet ab der Anmeldung bei der Sozialversicherung.
Sprache
Amtssprache im ganzen Land ist Spanisch (Kastilisch). In mehreren Regionen ist eine zweite Sprache ebenfalls Amtssprache: Katalanisch in Katalonien und auf den Balearen, Valencianisch in der Region Valencia, Baskisch im Baskenland und in Teilen Navarras, Galicisch in Galicien – so sieht es Artikel 3 der Verfassung zusammen mit den Autonomiestatuten vor.
Für die Arbeit heißt das: Behörden, Formulare und Verträge sind auf Spanisch; im öffentlichen Dienst Kataloniens etwa musst du zusätzlich Katalanisch nachweisen. In Hotels, Restaurants und Unternehmen mit internationaler Kundschaft zählen dagegen oft Englisch oder Deutsch. Auf Vokaro kennzeichnen Betriebe ausdrücklich, wenn Spanisch nicht nötig ist.
Wo die Jobs sind
- Städte: Madrid, Barcelona und Valencia sind nach den amtlichen Einwohnerzahlen zum 1. Januar 2025 die drei größten Städte Spaniens – Arbeitsmärkte, auf denen das ganze Jahr über eingestellt wird, in Büros, Handel, Gesundheit, Logistik und Gastronomie.
- Tourismus: 2025 kamen die meisten internationalen Touristen nach Katalonien, gefolgt von den Balearen und den Kanaren (INE, Statistik FRONTUR). Dort und an den Küsten Andalusiens und der Region Valencia hängen viele Stellen an Hotels und Gastronomie.
- Sommer und Winter: Im August 2025 waren die Balearen das wichtigste Ziel internationaler Touristen in Spanien, im Januar 2026 die Kanaren. Die Hochsaison liegt dort also in entgegengesetzten Jahreszeiten.
- Technologie: Im Málaga TechPark arbeiteten Ende 2025 nach Angaben des Parks mehr als 29.000 Menschen – ein Beispiel dafür, dass auch die Küste nicht nur vom Tourismus lebt.
Für die wichtigsten Regionen gibt es eigene Artikel – Barcelona, Madrid, Valencia, Málaga und die Costa del Sol, die Kanarischen Inseln, Ibiza und Mallorca. Sie nennen das zuständige Arbeitsamt, die Gesundheitskarte, den Tarifvertrag des Gastgewerbes und was vor Ort anders ist.
Saison oder ganzjährig
Auf den Inseln und an den Küsten bestimmt die Saison den Arbeitsmarkt. Wie stark, zeigen die Zahlen des Statistikamts der Balearen: Im August 2025 kamen mehr als elfmal so viele Touristen auf die Inseln wie im Januar 2025. Saisonstellen werden deshalb meist im Frühjahr besetzt und enden im Herbst – auf den Kanaren ist es umgekehrt, dort ist der Winter die starke Zeit.
Der übliche Vertrag für Saisonarbeit ist der fijo discontinuo: Das Arbeitsverhältnis ruht zwischen den Saisons, und der Betrieb muss dich zurückrufen. Wer genug Beitragstage gesammelt hat, kann in der Pause Arbeitslosengeld beziehen. Wer dauerhaft bleiben will, sucht besser gezielt nach ganzjährigen Stellen – die Miete läuft auch im Winter.
Was die Region regelt
Arbeitsvermittlung und Gesundheitsversorgung sind Sache der Autonomen Gemeinschaften. Arbeitsuchend meldest du dich beim Arbeitsvermittlungsdienst deiner Region – in Katalonien beim SOC, auf den Balearen beim SOIB –, das Arbeitslosengeld selbst zahlt der staatliche SEPE. Auch die Gesundheitskarte stellt die Region aus. Welche Stelle wo zuständig ist, steht in den Regionalartikeln.
Darf ich als EU-Bürger sofort in Spanien arbeiten?
Ja, ohne Arbeitserlaubnis und ohne Visum. Bleibst du länger als drei Monate, lässt du dich innerhalb von drei Monaten nach der Einreise registrieren; auf dem Zertifikat steht deine NIE-Nummer.
Brauche ich Spanisch, um in Spanien zu arbeiten?
Für Behörden, Verträge und den Alltag hilft es sehr. Viele Stellen im Tourismus und in internationalen Unternehmen verlangen aber eher Englisch oder Deutsch. Auf Vokaro ist gekennzeichnet, wenn Spanisch nicht nötig ist.
Wie hoch ist der Mindestlohn in Spanien 2026?
1.221 € brutto im Monat in 14 Zahlungen, also 17.094 € im Jahr (Real Decreto 126/2026). Der Tarifvertrag deiner Branche kann mehr vorschreiben.
Wie viele Stunden pro Woche darf ich arbeiten?
Höchstens 40 Stunden im Jahresdurchschnitt (Art. 34 Estatuto de los Trabajadores). Die 37,5-Stunden-Woche ist nicht in Kraft.
Wo finde ich den Tarifvertrag meiner Branche?
Welcher gilt, muss im Arbeitsvertrag stehen. Den Text findest du im Register REGCON des spanischen Arbeitsministeriums und im Amtsblatt der Provinz oder Region, in dem er veröffentlicht wurde.
Quellen
- EURES: Living and working conditions – Spain(amtlich)
- Real Decreto 1155/2024 – Reglamento de Extranjería (BOE)(amtlich)
- Ministerio de Inclusión: Guía Brexit – preguntas frecuentes (septiembre 2024)(amtlich)
- Ley 28/2022, de fomento del ecosistema de las empresas emergentes (BOE)(amtlich)
- Policía Nacional: Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión(amtlich)
- Policía Nacional: Tasas de trámites de extranjería (Tasa 790, Código 012)(amtlich)
- Seguridad Social (Import@ss): Solicitar el Número de la Seguridad Social(amtlich)
- Ley 7/1985, Reguladora de las Bases del Régimen Local, artículo 15 (BOE)(amtlich)
- Estatuto de los Trabajadores (Real Decreto Legislativo 2/2015), konsolidierte Fassung(amtlich)
- Ministerio de Trabajo: Guía sobre el registro de jornada(amtlich)
- Ministerio de Trabajo: REGCON – Registro de convenios colectivos (consulta pública)(amtlich)
- Real Decreto 126/2026, de 18 de febrero – Salario mínimo interprofesional para 2026(amtlich)
- Orden PJC/297/2026, de 30 de marzo – Normas de cotización a la Seguridad Social para 2026(amtlich)
- Agencia Tributaria – Servicio de cálculo de retenciones de IRPF(amtlich)
- Agencia Tributaria: Residencia habitual en territorio español(amtlich)
- Agencia Tributaria: Régimen especial para trabajadores desplazados (art. 93 Ley IRPF)(amtlich)
- Agencia Tributaria: Plazo para el ejercicio de la opción por el régimen especial (modelo 149)(amtlich)
- Ministerio de Política Territorial: Constitución Española, artículo 3 – lenguas oficiales(amtlich)
- Real Decreto 1117/2025 – Cifras oficiales de población del Padrón a 1 de enero de 2025 (BOE)(amtlich)
- INE: FRONTUR, diciembre 2025 y año 2025 (nota de prensa)(amtlich)
- INE: FRONTUR, agosto 2025 (nota de prensa)(amtlich)
- INE: FRONTUR, enero 2026 (nota de prensa)(amtlich)
- IBESTAT: Turistes amb destinació principal les Illes Balears (FRONTUR), sèrie mensual(amtlich)
- Málaga TechPark: más de 29.000 empleados en 2025 (nota oficial del parque)
- Servei Públic d'Ocupació de Catalunya (SOC)(amtlich)
- SOIB – Servei d'Ocupació de les Illes Balears(amtlich)
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