Auswandern nach Spanien: in dieser Reihenfolge klappt es
Auswandern nach Spanien Schritt für Schritt: Region wählen, Job finden, in Deutschland abmelden, in Spanien registrieren – mit Fristen und Quellen.
Vokaro-Redaktion · Zuletzt geprüft am
Wer nach Spanien auswandert, um dort zu arbeiten, entscheidet über den Erfolg meist vor der Abreise: in der Reihenfolge. Wer ohne Stelle ankommt, sucht gleichzeitig Arbeit und Wohnung. Wer mit Vertrag kommt, hat den wichtigsten Nachweis für Vermieter, Behörden und Sozialversicherung schon in der Hand.
Dieser Artikel ist die Abfolge vom Entschluss bis zur Gesundheitskarte. Was rechtlich im Detail gilt – Vertrag, Lohn, Steuern –, steht im Artikel „Arbeiten in Spanien“ und in den Einzelartikeln, die am Ende verlinkt sind.
1. Zuerst die Region
Spanien ist für Auswandernde nicht ein Ziel, sondern viele. Drei Fragen entscheiden, welche Region passt:
- Ganzjährig oder Saison? Madrid, Barcelona und Valencia sind die drei größten Städte des Landes und stellen das ganze Jahr über ein. Auf den Inseln hängt viel am Tourismus – und der hat unterschiedliche Spitzen: Im August 2025 waren die Balearen das wichtigste Ziel internationaler Touristen, im Januar 2026 die Kanaren.
- Welche Sprache? In Katalonien, auf den Balearen und in der Region Valencia ist neben Spanisch auch Katalanisch beziehungsweise Valencianisch Amtssprache. Für Behördengänge reicht Spanisch, im öffentlichen Dienst dieser Regionen oft nicht.
- Insel oder Festland? Wer auf den Balearen oder den Kanaren gemeldet ist, bekommt als EU-Bürger mit Registrierungszertifikat 75 % Rabatt auf Linienflüge und Fähren zum Festland und zwischen den Inseln (Real Decreto 1316/2001). Das macht Heimflüge und Behördengänge auf anderen Inseln deutlich günstiger.
2. Dann die Stelle – von Deutschland aus
Bewirb dich, bevor du umziehst. Vermieter fragen nach einem Arbeitsvertrag, und für die Registrierung als EU-Bürger ist eine Beschäftigung einer der vorgesehenen Nachweise. Frag im Gespräch nach dem Jahresbruttolohn (Gehälter werden oft in 14 Zahlungen angegeben), nach dem geltenden Tarifvertrag und danach, ob es eine Unterkunft gibt und was sie kostet. Lass dir das Angebot schriftlich geben, bevor du in Deutschland kündigst.
Neben Vokaro listet das EU-Portal EURES Stellen aus ganz Europa, auch aus Spanien, und bietet Beratung zur Arbeit im Ausland.
3. Die Wohnung
Rechne damit, dass Vermieter Arbeitsvertrag, Gehaltsnachweise und eine Kaution verlangen. Den Mietvertrag – oder die Einverständniserklärung der Person, bei der du wohnst – brauchst du später für die Anmeldung im Rathaus.
- Überweise nie eine Kaution oder Reservierungsgebühr für eine Wohnung, die du nicht gesehen hast.
- Lass Nebenkosten, Kaution und Kündigungsfrist in den Vertrag schreiben.
- In Barcelona und vielen anderen Gemeinden Kataloniens gilt seit März 2024 der angespannte Wohnungsmarkt nach dem Wohnungsgesetz (Ley 12/2023); für neue Mietverträge gibt es dort Mietbegrenzungen.
- Eine Stelle mit gestellter Unterkunft löst für den Anfang das größte Problem – frag, ob etwas vom Lohn abgezogen wird, und lass es in den Vertrag schreiben.
4. In Deutschland abmelden und vorsorgen
Wer aus seiner Wohnung auszieht und keine neue in Deutschland bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abmelden; frühestens geht das eine Woche vorher (§ 17 Bundesmeldegesetz). Heb die Abmeldebescheinigung auf – Banken, Versicherungen und Rentenversicherung fragen danach. In Österreich und der Schweiz gelten eigene Melderegeln.
Deine Rentenzeiten gehen nicht verloren: Innerhalb der EU werden Versicherungszeiten aus mehreren Staaten zusammengerechnet, wenn es darum geht, ob ein Anspruch besteht (Art. 6 der Verordnung 883/2004). Später zahlt jedes Land den Teil, der auf die dort versicherten Zeiten entfällt. Mit einem spanischen Arbeitsvertrag bist du über die Anmeldung durch den Arbeitgeber in Spanien kranken- und rentenversichert.
5. In Spanien anmelden
- 01Empadronamiento: Eintragung im Einwohnerregister der Gemeinde, in der du wohnst – Pflicht für jeden, der in Spanien lebt (Art. 15 Ley 7/1985).
- 02Registrierungszertifikat: innerhalb von drei Monaten nach der Einreise, persönlich bei der Ausländerbehörde oder Polizei deiner Provinz. Es kostet 12,00 € und trägt deine NIE-Nummer.
- 03Sozialversicherungsnummer (NUSS): selbst beantragen, etwa über Import@ss. Die Anmeldung zur Beschäftigung macht der Arbeitgeber vor dem ersten Arbeitstag.
- 04Gesundheitskarte: beim Gesundheitssystem deiner Region, meist im Gesundheitszentrum – mit Padrón-Bescheinigung und nachdem dich der Betrieb angemeldet hat.
- 05Bankkonto: Für den Lohn reicht ein Konto mit IBAN aus einem anderen EU-Land; ein spanisches Konto erleichtert Miete und Lastschriften. Banken fragen in der Regel nach der NIE.
Termine sind bei vielen Ausländerbehörden der eigentliche Engpass. Buche sie, sobald du Adresse und Vertrag hast, nicht erst, wenn du die Bescheinigung brauchst.
6. Steuern im Jahr des Umzugs
Ab mehr als 183 Tagen Aufenthalt im Kalenderjahr – oder wenn der Mittelpunkt deiner wirtschaftlichen Interessen in Spanien liegt – bist du hier steuerlich ansässig (Art. 9 des Einkommensteuergesetzes). Wer im Umzugsjahr in Deutschland und Spanien Einkommen hat, sollte sich für beide Steuererklärungen beraten lassen.
Wer in den fünf Jahren davor nicht in Spanien ansässig war, kann die Sonderregelung für Zuzügler wählen (Art. 93, „Ley Beckham“). Wichtig ist die Frist: sechs Monate ab Beginn der Tätigkeit. Wie die Regelung funktioniert und wann sie sich lohnt, steht im Artikel „Arbeiten in Spanien“.
7. Berufsabschluss anerkennen lassen
Für die meisten Stellen entscheidet der Arbeitgeber selbst, ob ihm dein Abschluss genügt. Anders bei reglementierten Berufen, etwa in der Gesundheit: Dort brauchst du eine Anerkennung deiner Qualifikation aus dem EU-Ausland, geregelt im Real Decreto 581/2017. Stell den Antrag früh – ohne Anerkennung darfst du den Beruf nicht ausüben.
Muss ich mich in Deutschland abmelden, wenn ich nach Spanien ziehe?
Ja, wenn du aus deiner Wohnung ausziehst und keine neue in Deutschland beziehst: innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug, frühestens eine Woche vorher (§ 17 Bundesmeldegesetz).
Kann ich mein Arbeitslosengeld nach Spanien mitnehmen?
Unter Bedingungen ja: für drei Monate, auf Antrag bis zu sechs, wenn du vorher mindestens vier Wochen arbeitslos gemeldet warst. Die Bescheinigung PD U2 beantragst du vor der Abreise bei der Agentur für Arbeit.
Brauche ich die NIE schon vor der Einreise?
Nein. Als EU-Bürger reist du ohne Visum ein und darfst sofort arbeiten. Die NIE-Nummer steht auf dem Registrierungszertifikat, das du innerhalb von drei Monaten nach der Einreise beantragst.
Bin ich in Spanien krankenversichert?
Mit einem Arbeitsvertrag ja: Die Anmeldung durch den Arbeitgeber bei der Seguridad Social macht dich in der öffentlichen Gesundheitsversorgung versichert. Die Gesundheitskarte stellt danach deine Region aus.
Welche Region ist für Auswandernde die beste?
Das hängt davon ab, was du suchst: ganzjährige Arbeit eher in den großen Städten, Saisonarbeit auf den Inseln und an den Küsten – im Sommer auf den Balearen, im Winter auf den Kanaren. Für die wichtigsten Regionen gibt es eigene Artikel.
Quellen
- EURES: Living and working conditions – Spain(amtlich)
- Ministerio de Inclusión: Guía Brexit – preguntas frecuentes (septiembre 2024)(amtlich)
- Real Decreto 1155/2024 – Reglamento de Extranjería (BOE)(amtlich)
- Real Decreto 1117/2025 – Cifras oficiales de población del Padrón a 1 de enero de 2025 (BOE)(amtlich)
- INE: FRONTUR, agosto 2025 (nota de prensa)(amtlich)
- INE: FRONTUR, enero 2026 (nota de prensa)(amtlich)
- Real Decreto 1316/2001 – Bonificación de tarifas de transporte para residentes en Canarias, Illes Balears, Ceuta y Melilla (BOE)(amtlich)
- BOE: Resolución de 14 de marzo de 2024 – zonas de mercado residencial tensionado (Ley 12/2023)(amtlich)
- Bundesmeldegesetz § 17 – Anmeldung, Abmeldung(amtlich)
- Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung(amtlich)
- Deutsche Rentenversicherung: Art. 6 VO (EG) Nr. 883/2004 – Zusammenrechnung der Zeiten(amtlich)
- Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (EUR-Lex)(amtlich)
- Ley 7/1985, Reguladora de las Bases del Régimen Local, artículo 15 (BOE)(amtlich)
- Policía Nacional: Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión(amtlich)
- Policía Nacional: Tasas de trámites de extranjería (Tasa 790, Código 012)(amtlich)
- Seguridad Social (Import@ss): Solicitar el Número de la Seguridad Social(amtlich)
- Agencia Tributaria: Residencia habitual en territorio español(amtlich)
- Agencia Tributaria: Régimen especial para trabajadores desplazados (art. 93 Ley IRPF)(amtlich)
- Real Decreto 581/2017 – Reconocimiento de cualificaciones profesionales (BOE)(amtlich)
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