Kündigung in Spanien: Fristen, Abfindung und finiquito
Vertragsende, eigene Kündigung, despido: Abfindung laut Arbeitnehmerstatut, 20 Arbeitstage Klagefrist, Schlichtung und was in den finiquito gehört.
Vokaro-Redaktion · Zuletzt geprüft am
Ein Arbeitsverhältnis kann in Spanien auf verschiedene Arten enden, und was dir am Ende zusteht, hängt davon ab, welche es ist. Läuft ein befristeter Vertrag aus, gehst du selbst oder kündigt der Betrieb? Und wenn der Betrieb kündigt: aus welchem Grund? Drei Dinge solltest du von Anfang an im Blick haben – die Art der Beendigung, die Frist, die ab jetzt läuft, und die Schlussabrechnung, den finiquito.
Wie ein Arbeitsverhältnis endet
- Ende eines befristeten Vertrags: Du bekommst eine Entschädigung von zwölf Tageslöhnen pro Dienstjahr, anteilig für die gearbeitete Zeit (Art. 49.1.c Estatuto de los Trabajadores). Ausgenommen sind Ausbildungsverträge (contratos formativos) und Vertretungsverträge (sustitución). Dauert der Vertrag länger als ein Jahr, muss die Seite, die ihn beendet, das 15 Tage vorher ankündigen.
- Eigene Kündigung (dimisión): Du kannst jederzeit gehen, musst aber die Frist einhalten, die dein Tarifvertrag (convenio colectivo) nennt – oder, wenn er schweigt, die ortsübliche (Art. 49.1.d). Eine feste Zahl nennt das Gesetz nicht. Eine Abfindung gibt es nicht, Arbeitslosengeld in der Regel auch nicht.
- In der Probezeit: Beide Seiten können ohne Frist und ohne Grund beenden. Mehr dazu im Ratgeber zum Arbeitsvertrag.
- Verhaltensbedingte Kündigung (despido disciplinario): wegen eines schweren, schuldhaften Verstoßes, etwa wiederholtes unentschuldigtes Fehlen oder Zuspätkommen, Arbeitsverweigerung oder Vertrauensbruch (Art. 54). Hält das Gericht sie für berechtigt, gibt es keine Abfindung.
- Kündigung aus objektiven Gründen (despido objetivo): aus Gründen nach Art. 52, darunter wirtschaftliche, technische, organisatorische oder produktionsbedingte. Der Betrieb muss schriftlich kündigen, 15 Tage Frist geben und dir gleichzeitig 20 Tageslöhne pro Dienstjahr bereitstellen, höchstens zwölf Monatslöhne (Art. 53.1).
Jede Kündigung durch den Betrieb muss schriftlich erfolgen, mit den Tatsachen, auf die sie sich stützt, und dem Datum, ab dem sie wirkt (Art. 55.1). Ein „Komm ab morgen nicht mehr“, mündlich oder per Messenger, erfüllt das nicht. Heb den Brief, die Nachricht oder sonst einen Beleg für das Datum auf.
Unzulässig oder nichtig: was das Gericht entscheidet
Unzulässige Kündigung (despido improcedente)
33 Tageslöhne pro Dienstjahr, höchstens 24 Monatslöhne
Art. 56.1 ET. Der Betrieb entscheidet binnen fünf Tagen, ob er dich wieder beschäftigt oder die Abfindung zahlt. Angefangene Jahre zählen anteilig nach Monaten.
Hast du deinen Vertrag vor dem 12. Februar 2012 geschlossen, wird die Abfindung bei unzulässiger Kündigung in zwei Teilen berechnet (Übergangsbestimmung 11 des Statuts): 45 Tageslöhne pro Jahr für die Zeit bis zu diesem Datum, 33 für die Zeit danach. Zusammen höchstens 720 Tageslöhne – es sei denn, schon der erste Teil ergibt mehr; dann gilt dieser Betrag, aber nie mehr als 42 Monatslöhne.
Nichtig (nulo) ist eine Kündigung, die diskriminiert, Grundrechte verletzt oder einen der Fälle trifft, die Art. 55.5 schützt, etwa eine Schwangerschaft. Dann hat der Betrieb keine Wahl: Er muss dich sofort wieder beschäftigen und den entgangenen Lohn nachzahlen (Art. 55.6).
Die Frist: 20 Arbeitstage
Vor der Klage steht der Schlichtungsversuch bei der Schlichtungsstelle deiner Region (Art. 63 LRJS) – in Madrid heißt sie SMAC, auf den Balearen TAMIB. Mit dem Antrag, der papeleta de conciliación, ruht die Frist. Sie läuft am Tag nach dem Schlichtungstermin weiter oder, wenn keiner stattfindet, 15 Arbeitstage nach dem Antrag (Art. 65). Kommt keine Einigung zustande, reichst du die Klage beim Arbeitsgericht (Juzgado de lo Social) ein.
Der finiquito: was hineingehört
Mit der Kündigung oder der Mitteilung über das Vertragsende muss der Betrieb dir einen Vorschlag für die Schlussabrechnung geben (Art. 49.2). Du kannst verlangen, dass bei der Unterschrift eine Arbeitnehmervertretung dabei ist; im Dokument wird festgehalten, ob das so war. Üblicherweise stehen darin:
- der Lohn für die gearbeiteten Tage des letzten Monats, mit den zustehenden Zulagen,
- der anteilige Betrag der Sonderzahlungen (pagas extras), wenn sie nicht schon monatlich verteilt waren,
- nicht genommener Urlaub – nur jetzt, am Ende, darf er in Geld abgegolten werden,
- offene Überstunden oder Zusatzstunden (horas complementarias),
- die Abfindung oder Entschädigung, falls eine zusteht, gesondert ausgewiesen.
Abfindung, Steuer und Arbeitslosengeld
Die Abfindung für eine Kündigung ist bis zu der Höhe einkommensteuerfrei, die das Arbeitnehmerstatut zwingend vorsieht, höchstens bis 180.000 €. Was darüber hinaus vereinbart wird, ist steuerpflichtig. Arbeitslosengeld (paro) kannst du nach einer Kündigung durch den Betrieb oder nach dem Ende eines befristeten Vertrags in der Regel beantragen, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Nach einer eigenen Kündigung nicht: Die Versicherung schützt nur, wer die Arbeit ungewollt verliert.
Welche Kündigungsfrist habe ich, wenn ich selbst kündige?
Die aus deinem Tarifvertrag, sonst die ortsübliche. Das Gesetz nennt keine Zahl. Kündige schriftlich und behalte eine Kopie.
Wie hoch ist die Abfindung bei einer unzulässigen Kündigung?
33 Tageslöhne pro Dienstjahr, höchstens 24 Monatslöhne – sofern der Betrieb dich nicht wieder beschäftigt. Für Verträge von vor dem 12. Februar 2012 zählt die Zeit davor mit 45 Tageslöhnen pro Jahr, mit den Obergrenzen der Übergangsbestimmung.
Ab wann laufen die 20 Tage?
Ab dem Tag nach dem Datum, zu dem die Kündigung wirkt. Es zählen nur Arbeitstage, keine Samstage, Sonntage oder Feiertage. Der Schlichtungsantrag hält die Frist an.
Muss ich den finiquito unterschreiben?
Der Betrieb kann deine Unterschrift als Empfangsbestätigung verlangen. Bist du nicht einverstanden, unterschreib mit „recibí, no conforme“. Vorher kannst du verlangen, dass eine Arbeitnehmervertretung dabei ist.
Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn ich selbst kündige?
Nein. Nach einer Kündigung durch den Betrieb oder am Ende eines befristeten Vertrags dagegen in der Regel schon, wenn du lange genug eingezahlt hast und die übrigen Voraussetzungen erfüllst.
Quellen
- Estatuto de los Trabajadores (Real Decreto Legislativo 2/2015), konsolidierte Fassung(amtlich)
- Ley 36/2011, reguladora de la jurisdicción social – arts. 63, 65 y 103 (BOE)(amtlich)
- Comunidad de Madrid: Espacio SMAC – papeleta de conciliación(amtlich)
- Govern de les Illes Balears: Tribunal d'Arbitratge i Mediació de les Illes Balears (TAMIB)(amtlich)
- SEPE: ¿Puedo cobrar el paro tras una baja voluntaria?(amtlich)
- SEPE: Prestación contributiva por desempleo(amtlich)
- Agencia Tributaria, Manual IRPF 2025: indemnizaciones por despido – cuantía exenta y límites (art. 7.e LIRPF)(amtlich)
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